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Nutria wurde zum Problemtier

Landesverband Sachsen des NABU warnt weiter vor Verfälschung der Fauna
Ausgesetzte Pelztiere stellen auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar



Nutrias, auch als Sumpfbiber bekannt, waren früher eine gängige Einnahmequelle, doch nach der Wende lohnte sich das Geschäft nicht mehr. So ließen einige Züchter die Tiere einfach frei, und zwar illegal. Entgegen der teilweise vertretenen Ansicht, dass sich die Tiere in unseren Breiten in der Wildbahn nicht lange halten können, haben sie sich mittlerweile zu einem Problem entwickelt. Die Mitglieder des Naturschutzbundes registrieren mit Sorge ihre Vermehrung in noch abgrenzbaren Bereichen zahlreicher Fließgewässer in Sachsen. Sie bilden in diesen Gewässerabschnitten jedoch bereits stabile Populationen.

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Ein Nutria - sein runder, schuppenbedeckter, kaum behaarter Schwanz macht ihn gut vom Biber unterscheidbar.
Foto: NABU Archiv

Erhebliche Schäden sind möglich

Nutrias verursachen nicht nur Schäden an der Röhricht-Vegetation von Gewässern, sondern stellen auch eine ernst zunehmende Gefahr für den streng geschützten einheimischen Elbebiber dar. Infolge der Ähnlichkeit im Aussehen (Nutrias sind etwas kleiner und haben keine Schwanzkelle wie der Biber, sondern einen drehrunden Schwanz) werden beide Arten von der Bevölkerung verwechselt. Für sie entsteht der Eindruck, dass es viele Biber gibt und ein Schutz nicht mehr notwendig ist. Alle Fraßschäden in Gemüsegärten, Gemüsekulturen und Röhrichtbeständen der Teiche werden somit dem Biber angelastet. Verstärkt treten jetzt schon Schäden durch Nutrias auch an Wasserschutzdämmen in den Fluss- und Bachauen und an Dämmen der Teiche privater Teichwirte auf. Selbst mit Steinen befestigte Ufer werden von den Nutrias zum Anlegen ihrer Baue genutzt.

Die eigentlich in Südamerika beheimateten Nutrias waren in der Vergangenheit als Gehegetiere immer wieder eine willkommene Einkommensquelle in Europa. Sowohl Pelz als auch Fleisch wurden verkauft. Es kam natürlich auch vor, dass vereinzelt Tiere aus den Anlagen entwichen oder sogar mit behördlicher Genehmigung ausgesetzt wurden.

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Der Nutria wird oft auch Biberratte genannt.
Foto: NABU Archiv


Der sächsische Gesetzgeber verbietet im § 25 Punkt 4 (a) des Sächsischen Naturschutzgesetzes eindeutig das Aussetzen und Ansiedeln gebietsfremder Tiere in der freien Natur. Der § 35 des Sächsischen Landesjagdgesetzes erteilt dieser Tierart die Bezeichnung „fremd“ auf der Grundlage des § 28 Abs.3 des Bundesjagdgesetzes. Die Verursacher des heutigen Problems können allerdings kaum noch ermittelt werden. Deshalb untersteht die Art Nutria (Myocastor coypus) der jagdgesetzlichen Regelung und diese erteilt ihr keine Schonzeit.

Über die gegenwärtige Verbreitung der Tiere in Sachsen und Thüringen und das Ziel, ihre Verbreitung zu verhindern, erhalten Sie ausreichende Informationen in den beiden soeben erschienenen Atlanten zur Verbreitung der Säugetiere in den genannten Bundesländern.

Bekämpfung auf breite Schultern verteilen

Um weitere Schäden durch Nutrias an Deichanlagen und sonstigen Dämmen zu vermeiden und gegebenenfalls Krankheitsübertragungen auf den Menschen auszuschließen, sollten alle Bürger das Füttern oder zusätzliche Begünstigungen des Lebensraumes der Nutrias unterlassen.