Pressemitteilungen

NABU kritisiert sächsische Haushaltsplanung für 2011/2012
02.09.2010
Lesen...

NABU kritisiert undemokratische Vorgehensweise bei Diskussion um Gesetzesänderung
01.09.2010
Lesen...

Richtige Erkenntnisse – keine Konsequenz
19.08.2010
Lesen...

Infobrief aktuell

Infobrief Nr. 90
August 2010
zum Inhalt...

button_infobrief

Fachpublikationen

pfeil_rechts Bestellung pfeil_rechts Abonnement

NABU vor Ort

karte_gruppen Vogtlandkreis Erzgebirgskreis Landkreis Zwickau Stadt Chemnitz Landkreis Mittelsachsen Landkreis Görlitz Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Stadt Dresden Landkreis Bautzen Landkreis Meißen Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen
PDF  | Drucken |
presse_kopf

Landesgeschäftsstelle Leipzig / Nr. 01 / 05. Februar 2010

Gesetzesänderung öffnet dem Kahlschlag Tür und Tor

NABU fordert: Kommunale Baumschutzsatzungen erhalten!



Mit Unverständnis und uneingeschränkter Ablehnung reagiert der NABU Sachsen auf die von der Sächsischen Staatsregierung geplante Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes, wonach Wohngrundstücke vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgenommen werden sollen. Das wäre nach Ansicht des NABU ein erheblicher Eingriff in die Kompetenzen der Kommunen, hätte irreversible negative Folgen für die Städte und Gemeinden, und der laut Gesetzesbegründung bezweckte Bürokratieabbau würde schon deshalb nicht erreicht, weil die geplante Regelung etliche rechtliche Fragen offen lässt (zum Beispiel ist der Begriff des Wohngrundstücks nicht hinreichend definiert), sodass der Vollzug der Baumschutzsatzungen eher erschwert als erleichtert würde.

Etwa 85 von 100 Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen haben kommunale Baumschutzsatzungen, die sich im Laufe der Zeit als wichtiges Instrument der Stadtentwicklung bewährt haben. „Mit der geplanten Gesetzesänderung würde ein Freibrief zum Kahlschlag auf Wohngrundstücken ausgestellt, einer verhängnisvollen Entwicklung wäre Tür und Tor geöffnet“, so Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen. „Bäume sind ein Stück Wohn- und Lebensqualität, sie prägen das Bild der Städte und Dörfer, als Sauerstoffproduzenten und Schattenspender verbessern sie das Kleinklima, sie binden Feinstaub und tragen zum Lärmschutz bei. Sie können Lebensstätten wild lebender Tiere sein und unterstützen die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen.
Diese Funktionen von Bäumen nehmen angesichts des Klimawandels und der Verpflichtung zur Erhaltung der Biodiversität an Bedeutung zu. Doch wird ihr gesellschaftlicher Wert meist nicht erkannt oder gar ignoriert.“

Deshalb waren die bisher bestehenden Baumschutzsatzungen auch keinesfalls dazu da, jegliche Baumfällung zu verhindern; viele der beantragten Baumfällungen wurden positiv beschieden. Doch konnte die Gehölzentwicklung im Interesse des Gemeinwohls gesteuert werden, vor allem mit der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen, aber auch durch die Beratung der Bürger beispielsweise zur sinnvollen Auswahl der Baumarten. Solche Ersatzpflanzungen würden den Kommunen mangels Flächeneigentum nicht in ausreichendem Maße möglich sein, sodass die Gesetzesänderung mit Sicherheit einen deutlichen Rückgang von wertvollem Grün in den Städten und Gemeinden zur Folge hätte.

„Deshalb muss die geplante Gesetzesänderung gerade im jüngst von der Bundeskanzlerin ausgerufenen Jahr der Biodiversität und angesichts vieler Bemühungen um einen verbesserten Klima- und Artenschutz vollkommen absurd erscheinen.
Baumschutzsatzungen sind zudem ein Element der kommunalen Satzungsgebung. Die Entscheidung über deren Inhalte sollte den Städte- und Gemeinderäten überlassen bleiben. Ein Hineinregieren des Freistaates in Belange der Kommunen widerspricht den Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung.

Zahlreiche Anrufe höchst besorgter NABU-Mitglieder aus dem ganzen Land haben uns erreicht, auch steht der NABU mit seiner Meinung zu dieser Gesetzesänderung nicht allein. Die Presse ist voll von Protesten der Bürger. Auch der Städte- und Gemeindetag hat die Planungen abgelehnt. Wir hoffen daher, dass all diese massiven Einwendungen in Dresden zu einem Umdenken führen werden“, so Bernd Heinitz abschließend.




Herausgeber: NABU, Landesverband Sachsen e. V., Löbauer Str. 68, 04347 Leipzig
Redaktion: Ursula Dauderstädt
Telefon: 0341 2333130
Telefax: 0341 2333133
Web: www.NABU-Sachsen.de | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.