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Europäische VogelschutzgebieteDie VogelschutzrichtlinieRichtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.Die Vogelschutz-Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wild lebender Vogelarten in den europäischen Gebieten der EU. Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie umfasst insgesamt 181 Arten. Es sind dies vom Aussterben bedrohte Arten, aufgrund geringer Bestände oder kleiner Verbreitungsgebiete seltene oder wegen ihrer Habitatsansprüche besonders schutzbedürftige Arten. Von den derzeit 181 im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie enthaltenen Vogelarten und -unterarten brüten aktuell 39 im Gebiet des Freistaates Sachsen:
Mit der im April 1979 in Kraft getretenen Richtlinie setzten die EU-Mitgliedstaaten erstmals den Gedanken um, dass Natur keine Grenzen kennt und unsere Vögel über Ländergrenzen hinweg geschützt werden müssen. Ziel war und ist es, alle im Gebiet der EU vorkommenden Vogelarten streng zu schützen und dabei auch Fang und Jagd zu regeln. Neben dem Artenschutz wurde als zweiter wesentlicher Schwerpunkt der Gebietsschutz eingeführt: Für bestimmte Arten sollen die Mitgliedstaaten Schutzgebiete einrichten, deren Störung oder Beeinträchtigung zu vermeiden beziehungsweise nur unter streng geregelten Ausnahmen zulässig ist. Beide Ansätze der Vogelschutzrichtlinie, also der EU-weit normierte Artenschutz und ein EU-weites Schutzgebietsnetz, hat 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) aufgegriffen und auf alle übrigen Arten außerhalb der Vogelwelt sowie auf schützenswerte Lebensraumtypen erweitert.
Da es in allen EU-Staaten in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen kam, haben der NABU und BirdLife International bereits Mitte der achtziger Jahre eigene Vorschläge für das Vogelschutzgebietsnetz erarbeitet, die in Unterscheidung zu den offiziell benannten Vogelschutzgebieten (SPA = Special Protected Areas, auf deutsch „Besondere Schutzgebiete“) als IBA (= Important Bird Area) bezeichnet werden. Das deutsche IBA-Verzeichnis wurde anhand neuer ornithologischer Erkenntnisse mehrfach ergänzt. |
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