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Erfassung der Biberbestände in SachsenOrganisationshinweise zur Erfassungs- und Bewertungsrichtlinie der Arten nach Abhang II der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) in den FFH-Gebieten des Freistaates Sachsen.FFH-Art 1337 Castor fiber, C. f. albicusDie Erfassung der Biberbestände wird in Sachsen durch die vom NABU 1992 wieder ins Leben gerufenen und vormals in der DDR seit 1969/70 in den Bezirken Halle und Leipzig bestehenden ehrenamtlichen Arbeitskreise zum Biberschutz ermöglicht. Die Daten werden für Sachsen von den im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) arbeitenden Artspezialisten Herrn G. Kohlhase (Dir.-Bez. Leipzig), Herrn T. Peper (Dir.-Bez. Dresden) und Herrn Dr. V. Kuschka (Dir.-Bez. Chemnitz) zusammengetragen und im LfULG digital aufbereitet und gespeichert. Die Erfassung der Biberbestände erfolgt in den vom Biber ständig besiedelten Landkreisen des Freistaates Sachsen jährlich (Ende der Meldefrist: 15. März). Die vom Arbeitskreis in Sachsen-Anhalt veröffentlichten Anleitungen und Mitteilungsblätter sind den sächsischen Biberrevierbetreuern über das Internet zugängig.Die vom Arbeitskreis Biberschutz und der Referenzstelle für den Biberschutz des Landes Sachsen-Anhalt und vom Land Brandenburg (LUA) herausgegebenen Informationen zur Verbreitung des Bibers beziehen sinnvoller Weise ganz Deutschland ein.
Daraus ergeben sich:
Zum Inhalt der Erfassungshinweise für die FFH-Art 1337 Biber (Castor fiber)Die qualitative Erfassung von Aktivitätsspuren wird auf die Herbst-(Oktober) und Wintermonate bis in das Frühjahr (April) gelegt.In diesem Zeitraum kann mit dem mehrfachen Wechsel der Tiere, das heißt ihrer Dispersion im Revier, beziehungsweise mit wechselnden Aufenthalten in ihren Burgen und Bauen gerechnet werden. Die größte Konstante ihres Aufenthaltes besteht mit niedrigster Freilandaktivität während der Witterungslagen mit starkem Frost (Einschränkung der Tages-und Nachaktivität auf ca. 90 - 100 Minuten). In die Zeit von Oktober bis April fallen die Aktivitäten der Wintervorbereitung (beginnend Ende August), gekennzeichnet durch verstärkte Zugriffe auf Eiche und Buche bzw. häufiges Ringeln sowie die Fällung von Weichholzarten. Wenn möglich, folgt die Anlage eines Überwinterungs- beziehungsweise Nahrungsfloßes (oft mehr als 2,5 m3 am Gewässergrund eingelagerte Zweige im Bereich der auserwählten Winterburgen). Bereits im März kann mit dem Aufbrauch des Wintervorrates der erste saisonale Umzug in eine andere Burg oder einen anderen Bau in bessere Nahrungsgründe innerhalb des Biberreviers erfolgen. Ende April bis Anfang Mai legt kurzfristig die hochschwangere Bibermutter die Reproduktionsstätte (Burg oder Bau) fest. Während dieses Zeitraumes halten sich dennoch Einzeltiere kurzfristig, über Tage oder nur Minuten in allen anderen zum Biberrevier gehörenden Burgen oder Bauen auf.
Die zur quantitativen Erfassung geforderten Abendansitze in ausgewählten Bereichen (Revieren) in der Zeit vom August (SA 5.47 Uhr SZ; SU 21.09 Uhr MEZ) bis Dezember (SA 08.05 Uhr; SU 16.17 Uhr) sind aufgrund des sich ständig verkürzenden Tageslichtes kaum ohne Abstriche realisierbar. Da hilft auch nur bedingt ein Nachtsichtgerät weiter. In dieser Zeit kann die Audiokontrolle eine erfolgreiche und effektive Ergänzung sein. Die günstigste Voraussetzung zur Erfassung der Reproduktionsstätten in den Revieren ist die Nestlingszeit der Jungtiere und der folgende Zeitraum ihrer ersten Aufenthalte im Gewässer außerhalb der Burgen ab Mitte Juni/ Anfang Juli bis Mitte August. Auch hierbei muss beachtet werden, dass der Aufenthaltsort der Kernfamilie (Mutter, Babysitter und diesjährige Jungtiere) sich auch während dieser Zeitspanne ändern kann. Unter der Beachtung dieser Hinweise und der qualitativen Notizen plus der langfristigen exakten Nachweise der Reproduktionsstätten und ggf. ihrer jährlichen Variabilität lässt sich ein Revier exakt abgrenzen und die langfristige Habitatentwicklung beschreiben.
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